„Phantasie ist wichtiger als Wissen,
denn Wissen ist begrenzt.“
Albert Einstein
April 2024
Februar 2024
Sozialgericht München Az. S 44 KR 1602/17:
Bei verspäteter Einleitung eines Prüfverfahrens und vorheriger Erfüllung der Obliegenheiten muss das Krankenhaus nicht mehr mitwirken.
Die Urteilsbegründung finden Sie unter:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/175328
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Az. L 16 KR 292/21:
Plankrankenhaus mit Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin hat nicht automatisch auch einen Versorgungsauftrag für Kinder- und Jugendpsychiatrie / AEB-Vereinbarungen individueller Entgelte setzten kongruenten Versorgungsauftrag voraus.
Die Urteilsbegründung finden Sie unter:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/175286
Dezember 2023
November 2023
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az. L 16 KR 86/21 KH:
Unzureichende Dokumentation führt zur Aberkennung des OPS 8-550.1 (frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung)
Die Urteilsbegründung finden Sie unter:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174686
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az. L 16 KR 140/20:
Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch für die Leistungsvergütung im Zeitraum vor Aussetzen der Mindestmengenregelung für Knie-TEPs gegenüber dem Krankenhaus mit zu geringer Fallzahl
Die Urteilsbegründung finden Sie unter:
Oktober 2023
Landessozialgericht Freistaat Thüringen Az. L 2 KR 8/22:
Durchführung einer Nierenersatztherapie durch in den eigenen Räumlichkeiten arbeitende rechtlich selbständige Dialysepraxis erfüllt nicht die Mindestvoraussetzungen der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung (“im eigenen Klinikum”)
Die Urteilsbegründung finden Sie unter:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174446
Landessozialgericht Baden-Württemberg Az. L 5 KR 3335/22:
Fehlende diagnostische und therapeutische Dichte bei nicht immobilem Patienten sprechen für ambulante Behandlungsmöglichkeit
Die Urteilsbegründung finden Sie unter:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174441
Sozialgericht Nürnberg Az. S 2 KR 326/22:
Bestehender Vergütungsanspruch aus unbestrittener Forderung, da keine wirksame Aufrechnung vorliege
Die Urteilsbegründung finden Sie unter:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-25710